Der Aufbaustudiengang

Der Aufbaustudiengang Regionalwissenschaft/Regionalplanung wurde zum SS 1970 als interdisziplinaerer Nachdiplomstudiengang eingerichtet.

Er war Niederschlag der Bestrebungen,

  • der fortschreitenden Verengung der Fachstudiengaenge eine fachuebergreifende und faecherverbindende Ausrichtung des Universitaetsstudiums an die Seite zu stellen und
  • die Kluft zwischen dem Abschluss eines Universitaetsstudiums (Diplom, Magister, Lehramt) und der Promotion zu ueberbruecken.

Die Verantwortlichkeit fuer das interdisziplinaere Nachdiplomstudium uebertrug die Universitaet Karlsruhe dem auf Betreiben des Landtags von Baden-Wuerttemberg 1966 gegruendeten interfakultativen Institut fuer Regionalwissenschaft.

Zur Hervorhebung der Wertigkeit des Nachdiplomabschlusses fuehrte das Wissenschaftsministerium das Lizentiat als akademischen Grad in der Fassung des lic.rer.reg. fuer die Absolventen des interdisziplinaeren Nachdiplomstudiums Regionalwissenschaft/Regionalplanung ein.

Als Nachdiplomgrad entspricht das Lizentiat am ehesten dem MPhil der britischen Skala der akademischen Grade.

Neben deutschen Universitaetsabsolventen waren es von Anfang an auslaendische Universitaetsabsolventen nicht zuletzt aus Drittweltlaendern, die vielfach als Stipendiaten deutscher Foerderwerke diese neue Gelegenheit zur Fort- und Weiterbildung nutzten.

Am 14.08.1997 beschlossen Senat und Verwaltungsrat der Universitaet Karlsruhe (TH) auf Betreiben des Rektors Prof. Wittig ohne Anhoerung des Instituts,

  • den Lehrstuhl fuer Regionalwissenschaft zu beseitigen und damit
  • das Institut fuer Regionalwissenschaft personell so zu schwaechen, dass der interdisziplinaere Nachdiplomstudiengang nicht mehr fortzufuehren war,
  • das interfakultative Institut fuer Regionalwissenschaft der Fakultaet fuer Bauingenieur- und Vermessungswesen zuzuschlagen und damit
  • die akademischen Mitwirkungsrechte der Postgraduierten zu beseitigen.

Wie sich das alles abgespielt und ausgewirkt hat, ist unter den Punkten

zusammengestellt.